Krankheit, Behinderung oder Altersverwirrtheit können dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, über ihre persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden.

Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, und zwar zu einem Zeitpunkt, wo es noch möglich ist, wirksame Regelungen für die Zukunft anzuordnen.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder bestimmen, wer im Betreuungsfall – wenn die eigenen Belange nicht mehr selbst wahrgenommen werden können – in seinem Interesse handeln soll und auf welche Weise dies geschehen soll. Im Hinblick auf ihren besonderen Vertrauenscharakter wird die Vorsorgevollmacht meist dem Ehepartner oder einem nahen Angehörigen erteilt. Letztlich kann jede Person des Vertrauens diese Aufgabe übernehmen und benannt werden. Achtung: Selbst Ehepartner oder Kinder sind nicht per Gesetz zur Vertretung ermächtigt, sondern nur wenn ihnen eine ausdrückliche Vollmacht erteilt worden ist.

Es ist möglich, nur für bestimmte Bereiche, so zum Beispiel alles, was mit der Personensorge zu tun hat, oder für bestimmte Rechtsgeschäfte Vollmacht zu erteilen. Sie kann aber auch als Generalvollmacht ausgestaltet werden. Diese betrifft dann alle persönlichen und rechtsgeschäftlichen Dinge, für die einer Person des Vertrauens Vollmacht erteilt wird. Mit der Benennung eines Bevollmächtigten wird vermieden, dass vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt wird, der weder Sie noch Ihre Lebensumstände und finanziellen Verhältnisse kennt.

Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst wird, damit sie beweiskräftig ist. Soll die Vollmacht sich auch auf Grundstücksgeschäfte erstrecken, so ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Ich erstelle für Sie eine individuell auf Ihre Verhältnisse abgestimmte Vorsorgevollmacht nach ausführlicher Beratung.

Über die Kosten meiner Tätigkeit werde ich Sie vorab informieren. Es bietet sich im Allgemeinen an, hierüber eine Honorarvereinbarung zu treffen und die Tätigkeit nach Stundenhonorar abzurechnen. Den aktuellen Stundensatz können Sie gerne auch telefonisch erfragen.

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Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


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